ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GO-2B AG

Diese Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen”) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Produkte und/oder den Zugang zu diesen und stellen gemeinsam mit dem Bestellformular eine bindende rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen, dem in dem Bestellformular genannten Kunden („Kunde”), und GO-2B dar (die „Vereinbarung”). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem Bestellformular hat das Bestellformular im Hinblick auf den jeweiligen Widerspruch Vorrang.

Der Kunde erklärt seine Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen entweder: 1) durch Unterzeichnung des Bestellformulars oder 2) durch Zugriff, Herunterladen, Installation, Nutzung oder Entgegennahme der Produkte. Der Kunde ist mit der Geltung der Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

 

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

 

1.1
Für diese Vereinbarung gelten folgende Definitionen:

Abonnement” bezeichnet die Gesamtheit der Zugangsrechte zur Software, zu Inhalten und zu Updates der Software sowie den von GO-2B während der im Bestellformular angegebenen Zeiten geleisteten Support;

Arbeitstag” bezeichnet jeden Tag, an dem Banken am jeweiligen Standort für den Geschäftsverkehr geöffnet sind, mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen an dem jeweiligen Standort;

Ausgeschlossene Software” bezeichnet die in Anhang 1 aufgelistete Software;

Autorisierte Benutzer” bezeichnet Mitarbeiter oder Bevollmächtigte des Kunden sowie nicht angestellte Berater, die vom Kunden autorisiert oder ermächtigt wurden, auf die Software zuzugreifen und/oder diese zu nutzen;

Bestellformular” bezeichnet das vom Kunden und von GO-2B für die Produkte vereinbarte „Bestellformular”;

GO-2B” bezeichnet das in dem Bestellformular genannte GO-2B Unternehmen;

Datenschutzgesetze” bezeichnet alle Datenschutzgesetze und Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, die jeweils an dem Standort gelten, einschließlich etwaiger späterer Änderungen dieser Gesetze; dazu zählt insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679) in der jeweils aktuellen Fassung;

Dokumentationen” bezeichnet Spezifikationen, Bedienungsanleitungen, Handbücher, Wartungsbibliotheken und andere Publikationen oder Medien in jeglicher Form, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden oder zu denen der Kunde im Zusammenhang mit den Produkten Zugang erhält. Zu den Dokumentationen zählen beispielsweise unter anderem die Informationen, zu denen der Kunde über die Website Zugriff hat;

Drittsoftware” bezeichnet eigentumsrechtlich geschützte Programme Dritter;

Fälligkeitsdatum” bezeichnet das Datum, an dem eine Zahlung der Gebühren entsprechend dem Bestellformular fällig wird;

Gebühren” bezeichnet die in dem Bestellformular angegebenen Gebühren;

Geistige Eigentumsrechte” bezeichnet Patente, Gebrauchsmuster, Erfinderrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken und Dienstleistungsmarken, Unternehmenskennzeichen, Domainnamen, Ausstattungsrechte, Goodwill, Klagerechte wegen Kennzeichenmissbrauchs oder unlauteren Wettbewerbs, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Computersoftware (einschließlich Quellcode, Objektcode, Firmware, Betriebssysteme und Spezifikationen), Rechte an Datenbanken, Rechte auf Wahrung der Vertraulichkeit von geschützten Informationen und vertrauliche Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen), sowie sonstige geistige Eigentumsrechte. Dies gilt jeweils unabhängig davon, ob es sich um registrierte oder nicht registrierte Rechte handelt. Dazu gehören auch alle Anmeldungen (und Rechte auf Anmeldung und Erteilung), Verlängerungen oder Erweiterungen und etwaige Rechte auf Inanspruchnahme einer Priorität, sowie ähnliche oder gleichwertige Rechte oder Schutzformen, die weltweit aktuell oder künftig bestehen;

Geschäftszeiten” bezeichnet die regulären Geschäftszeiten von GO-2B an einem Arbeitstag;

Inhalte” bezeichnet Kataloge, Datenbanken, Vorlagen sowie sonstige Daten oder Inhalte jeden beliebigen Formats, jeweils wie in dem Bestellformular angegeben, die GO-2B dem Kunden während der Laufzeit zugänglich macht;

Jahr” bezeichnet einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn und etwaige Verlängerungszeiträume von je 12 Monaten;

Kundendaten” bezeichnet alle nicht von GO-2B stammenden Daten, die der Kunde selbst, die Autorisierten Benutzer oder GO-2B für den Kunden zum Zweck der Nutzung der Software mit der Software speichert oder die dem Zweck dienen, dem Kunden die Nutzung der Software zu ermöglichen;

Laufzeit” hat die in Ziffer 12.1 festgelegte Bedeutung;

Lizenz” bezeichnet das Recht des Kunden, die Software zu nutzen, soweit dort eine Lizenz erworben wird (die dort genannte Software wird auch als „lizenzierte Software“ bezeichnet);

Mindestdauer” bezeichnet einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn, sofern im Bestellformular nicht etwas anderes angegeben ist;

Produkte” bezeichnet die Software, die Inhalte, die Wartung und/oder die Services, jeweils wie im Bestellformular angegeben;

Services” bezeichnet Schulung, Beratung, Konfiguration, Personalisierung, Onboarding und ähnliche Leistungen, jeweils wie im Bestellformular angegeben;

Software” bezeichnet die im Bestellformular angegebene Software, ohne die Ausgeschlossene Software (die gegebenenfalls zu gesonderten Bedingungen zur Verfügung gestellt wird, wenn dies ausdrücklich mindestens in Textform zwischen den Parteien vereinbart wird);

Standort” bezeichnet das Land, in dem sich die auf dem Bestellformular angegebene Adresse des Kunden befindet

Verbundene Unternehmen” bezeichnet in Bezug auf eine der Parteien die Unternehmen, die diese Partei jeweils unmittelbar oder mittelbar kontrollieren, die von dieser Partei kontrolliert werden oder die mit dieser Partei einer gemeinsamen Kontrolle unterstehen. Unter „Kontrolle” ist eine unmittelbare oder mittelbare Inhaberschaft von mindestens 50 % der stimmberechtigten Anteile an der jeweiligen juristischen Person, eine Beteiligung an einer solchen juristischen Person oder die rechtliche Befugnis zu verstehen, die operative Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens zu bestimmen;

Vertragsbeginn” bezeichnet das in dem Bestellformular angegebene Datum;

Wartung” bezeichnet Softwareupdates, Zugriffsrechte auf Inhalte, Updates von Inhalten sowie Support für die entsprechende(n) Lizenz(en) während der von GO-2B auf dem Bestellformular angegebenen Zeiten;

Website” bezeichnet https://www.go-2b.de oder eine URL, die GO-2B dem Kunden bekannt gibt;

Zulässiger Zweck” bezeichnet die normalen internen Geschäftszwecke des Kunden;

 

 

2. DIE PRODUKTE

 

2.1
In dem Bestellformular wird angegeben, ob:

(a)  der Zugriff auf die Software als Abonnement gewährt wird, oder

(b) die Nutzung der Software aufgrund einer Lizenz autorisiert wird.

2.2
Eine Lizenz begründet keinen Anspruch des Kunden auf Softwareupdates, auf Zugriff zu bestimmten Inhalten, auf Updates oder auf Support seitens GO-2B. Zusammen mit den Lizenzen ist daher vom Kunden zusätzlich ein separater Wartungsvertrag abzuschließen.

2.3
Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Gebühren ordnungsgemäß entrichtet und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält, gewährt GO-2B dem Kunden folgende Rechte:

(a) im Fall eines Abonnements: das nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, den Autorisierten Benutzern während der Laufzeit und nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung von dem Standort aus für den Zulässigen Zweck Zugang zu den Abonnements und zum Support (einschließlich Dokumentationen) zu gewähren; oder

(b) im Fall einer Lizenz: das unbefristete, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, den Autorisierten Benutzern nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung an dem Standort (sowie außerhalb des Standorts gemäß Ziffer 2.6) die Nutzung der Software (einschließlich Dokumentationen) für den Zulässigen Zweck zu gestatten.

2.4
Autorisierten Nutzern, die ihren Wohnsitz in dem auf dem Bestellformular angegebenen Land haben, dürfen in angemessenem Umfang auch dann auf die Produkte zugreifen und diese nutzen, wenn sie sich zeitweise außerhalb des Landes befinden; vorausgesetzt, Zugriff und Nutzung erfolgen zeitlich beschränkt während Geschäftsreisen.

2.5
Der Kunde haftet für alle Handlungen und Unterlassungen der Autorisierten Benutzer sowie für jegliche Art der Nutzung der Produkte seitens der Autorisierten Benutzer.

2.6
Support- und Wartungsverpflichtungen von GO-2B bestehen in jedem Fall nur in Bezug auf die jeweils neueste Version der Software und der Inhalte.

2.7
Hat der Kunde weniger als 12 (zwölf) Monate lang keine Wartungsleistungen bezogen, kann er durch Nachzahlung der für diesen Zeitraum anfallenden Wartungsgebühren die Wartungsleistungen erneut aktivieren. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von zehn Prozent (10 %) der jährlichen Wartungsgebühren an. Wurden mehr als 12 (zwölf) Monate lang keine Wartungsleistungen bezogen, muss der Kunde eine neue Softwarelizenz inklusive Wartung zu dem jeweils aktuellen, der Preisliste von GO-2B zu entnehmenden Preis erwerben.

2.8
Soweit in dem Bestellformular nicht etwas anderes angegeben ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, als Gegenleistung für die (gegenüber dem Listenpreis) ermäßigte Winner Design-Abonnementgebühr ab Vertragsbeginn unwiderruflich auf seine Rechte an allen Winner Design-Lizenzen zu verzichten, die vor Vertragsbeginn bestanden.

 

 

3. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

 

3.1
Der Kunde darf Software oder Inhalte weder für einen anderen als den Zulässigen Zweck nutzen noch Software oder Inhalte auf eine andere als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehene Weise verwenden oder kopieren. Der Kunde darf die Software oder Inhalte nicht verkaufen, übertragen, mieten, leasen, vertreiben oder damit handeln.

3.2
Der Kunde darf keiner Person, die nicht zu den Autorisierten Benutzern zählt, die Nutzung der Software oder der Inhalte gestatten. Autorisierten Benutzern darf der Kunde die Nutzung nur insoweit gestatten, soweit dies erforderlich ist, damit der jeweilige Autorisierte Benutzer seine/ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden erfüllen kann. Der Kunde darf Autorisierten Benutzern nur während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nur in dem in dieser Vereinbarung angegebenen Umfang Zugang zu der Software und/oder den Inhalten gewähren.

3.3
Der Kunde hat alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um einen unbefugten Zugriff auf oder eine unbefugte Nutzung der Software und der Inhalte zu verhindern, und hat GO-2B im Falle eines solchen unbefugten Zugriffs oder einer unbefugten Nutzung unverzüglich zu informieren.

3.4
Der Kunde darf die Software oder die Inhalte nicht ganz oder teilweise kopieren, anpassen, nachbauen, dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder korrigieren oder dies versuchen. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden, insbesondere die Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG (Urheberrechtsgesetz), bleiben unberührt.

3.5
Der Kunde darf nicht auf die Software oder die Inhalte oder auf Teile derselben zugreifen, um ein Produkt oder einen Service zu generieren, das/der mit der Software oder den Inhalten in Wettbewerb steht. Der Kunde hat durch wirksame vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass sich alle Autorisierten Benutzer ebenfalls an diese Vorgabe halten.

3.6
Der Kunde darf im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Abonnements nicht auf Viren oder sonstige Malware zugreifen, solche speichern, vertreiben, übertragen oder deren Nutzung gestatten, und keine Inhalte verarbeiten, die:

(a) rechtswidrig, schädlich, bedrohenden Inhalts, diffamierend, obszön, Rechte verletzend, belästigend, rassisch oder ethnisch beleidigend sind;

(b) illegale Aktivitäten ermöglichen;

(c) sexuell anzügliche Bilder zeigen;

(d) zu rechtswidriger Gewalt aufrufen;

(e) aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiösem Bekenntnis, sexueller Orientierung, Behinderung oder Alter diskriminieren;

(f) auf sonstige Weise illegal sind oder Rechte Dritter verletzen;

wobei GO-2B sich das Recht vorbehält, unbeschadet der sonstigen, gegenüber dem Kunden zustehenden Rechte, den Zugang des Kunden zu Materialien zu deaktivieren, die gegen die Bestimmungen dieser Ziffer verstoßen.

3.7
Der Kunde darf im Zusammenhang mit den Produkten keine Originalversionen von Kundendaten verwenden, sondern nur Kopien der Kundendaten. Der Kunde ist für die Erhaltung und sichere Speicherung der Originale aller seiner Kundendaten selbst verantwortlich. Wenn der Kunde Originalversionen von Kundendaten zusammen mit den Produkten verwendet, so geschieht dies auf seine eigene Verantwortung. GO-2B haftet nicht für Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit solcher Originalkundendaten infolge der Verwendung zusammen mit den Produkten.

3.8
Es obliegt dem Kunden, alle Software- und Hardwareprodukte, Dongles, Softwareaktivierungsschlüssel und/oder sonstige von GO-2B für die Aktivierung und einwandfreie Funktion der Produkte zur Verfügung gestellten Materialen aufzubewahren und in betriebsfähigem Zustand zu halten. GO-2B ist nicht verpflichtet, neue Versionen oder Ersatzversionen solcher Materialien zur Verfügung zu stellen, es sei denn, diese Materialien waren bei Übergabe an den Kunden nachweislich mit Mängeln behaftet.

 

 

4. LEISTUNGSERBRINGUNG

 

Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren seitens des Kunden, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde sich jederzeit an die Bestimmungen dieser Vereinbarung hält, stellt GO-2B dem Kunden die in dem Bestellformular (und in eventuellen Leistungsbeschreibungen, die dem Bestellformular angefügt sind oder die in dieses eingefügt wurden) bezeichneten Leistungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung.

 

 

5. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

 

5.1
Der Kunde ist verpflichtet,

(a) gegenüber GO-2B alle notwendigen Mitwirkungsleistungen in Bezug auf diese Vereinbarung zu erbringen und hierfür zur Verfügung zu stehen, und

(b) GO-2B den erforderlichen Zugang zu denjenigen Informationen zu gewähren, die GO-2B benötigt, um die Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen. Zu solchen Informationen gehören beispielsweise unter anderem Kundendaten, Zugangsdaten oder Konfigurierungsdienste.

5.2
Der Kunde ist verpflichtet:

(a) unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen einzuhalten, die sich auf die Tätigkeiten des Kunden gemäß dieser Vereinbarung beziehen;

(b) die ihm gemäß dieser Vereinbarung auferlegten Verpflichtungen rechtzeitig und wirksam zu erfüllen;

(c) sicherzustellen, dass die Autorisierten Benutzer die Produkte entsprechend den Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung verwenden;

(d) alle notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die GO-2B und ihre Subunternehmer und Bevollmächtigten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung benötigen; dies gilt, sofern und soweit solche Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen vom Kunden eingeholt werden müssen, (i) um den Zugang zu der Software erhalten zu können und/oder (ii) um die dem Kunden gemäß dieser Ziffer 5 auferlegten Verpflichtungen erfüllen zu können;

(e) sicherzustellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme den Spezifikationen entsprechen, die GO-2B jeweils mitteilt, und

(f) regelmäßig in den Dokumentationen und auf der Website zu prüfen, ob neue Updates für die Produkte verfügbar sind.

5.3
Der Kunde ist Inhaber aller Rechte an seinen Kundendaten und ausschließlich für die Rechtmäßigkeit, Verlässlichkeit, Integrität, Richtigkeit und Qualität dieser Kundendaten verantwortlich.

5.4
Der Kunde ist für die Bereitstellung, Wartung und Sicherung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsleitungen von seinen Systemen zu den Datenzentren von GO-2B, sowie für alle Probleme, Umstände, Verzögerungen und Lieferausfälle, die sich aufgrund oder in Zusammenhang mit seinen Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsleitungen ergeben oder die durch das Internet verursacht werden, alleine verantwortlich.

5.5
Der Kunde hat folgende Verpflichtungen:

(a) er darf im Fall eines personenbezogenen Zugriffs per Abonnement nur den einzelnen, namentlich benannten Autorisierten Benutzern Zugang zu dem entsprechenden Abonnement gewähren; zudem hat er sicherzustellen, dass jeder Autorisierte Benutzer (i) ein sicheres Passwort für die Nutzung der Abonnements festlegt, (ii) dieses Passwort geheim hält und (iii) es nicht an andere weitergibt. Um ein Abonnement von einem namentlich benannten Autorisierten Benutzer auf einen anderen Benutzer zu übertragen, muss das Abonnement des ursprünglich namentlich benannten Autorisierten Benutzers zuerst dauerhaft deaktiviert werden. Hiernach ist eine Übertragung auf einen neuen Autorisierten Benutzer möglich, wobei die Übertragung bis zu 24 Stunden dauern kann;

(b) er hat im Fall eines nicht personenbezogenen Zugriffs per Abonnement sicherzustellen, dass die maximale Anzahl Autorisierter Benutzer nicht über der in dem Bestellformular genannten maximalen Anzahl Autorisierter Benutzer liegt. Soweit eine Übertragung der Nutzungsrechte innerhalb der Gruppe der autorisierten Benutzer notwendig wird, kann dies – nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden – bis zu 24 Stunden dauern;

(c) er hat vollständige und genaue Aufzeichnungen über die Nutzung der Software durch ihn und durch die Autorisierten Benutzer zu führen und GO-2B diese Aufzeichnungen auf Verlangen vorzulegen, und

(d) er hat für eine Überschreitung der gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte (unabhängig davon, ob eine solche gemäß Ziffer 6 oder auf sonstige Weise festgestellt wurde) einen Betrag in Höhe der Gebühren zu entrichten, die GO-2B (entsprechend den zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Geschäftsbedingungen) erhoben hätte, wenn GO-2B eine solche nicht autorisierte Nutzung zu dem Zeitpunkt lizenziert hätte, zu dem diese begann. Zusätzlich hat der Kunde ab dem Beginn der nicht autorisierten Nutzung Zinsen in der in Ziffer 11.4 bezeichneten Höhe zu zahlen. Weitere Rechte und Ansprüche von GO-2B bleiben hiervon unberührt.

 

 

6. PRÜFUNG

 

6.1
Besteht ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass der Kunde sich nicht an die Bestimmungen dieser Vereinbarung hält, hat der Kunde einem unabhängigen, durch eine vertragliche oder berufliche Verschwiegenheitspflicht gebundenen Prüfer, den GO-2B nach billigem Ermessen ausgewählt hat, die Inspektion und den Zugang zu der Computeranlage des Kunden, auf der die Software und/oder die Inhalte gespeichert oder genutzt werden, zu gestatten und diesem Prüfer Zugang zu allen in Verbindung mit dieser Vereinbarung geführten Aufzeichnungen zu gewähren, sofern und soweit eine solche Inspektion erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob der Kunde sich an die Bestimmungen dieser Vereinbarung hält. Der Prüfer darf die Informationen, die er im Laufe der Inspektion erlangt oder erhalten hat, nur dann an GO-2B weitergeben, wenn die Inspektion einen wesentlichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung seitens des Kunden ergeben hat.

6.2
GO-2B hat den Kunden vor der Inspektion mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist (mindestens zwei Wochen vor der Inspektion) schriftlich zu informieren. Die Inspektion ist während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchzuführen.

6.3
Der Kunde hat (beispielsweise durch Anonymisierung der personenbezogenen Daten) sicherzustellen, dass dem Prüfer während der Inspektion keine personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden oder von diesem verarbeitet werden können.

6.4
GO-2B wird alle während der Inspektion erhaltenen Informationen nach Maßgabe von Ziffer 13 vertraulich behandeln und dafür sorgen, dass auch der Prüfer diese vertraulich behandelt. GO-2B kann solche Informationen jedoch in einem etwaigen Gerichtsverfahren gegen den Kunden und/oder zur Vorbereitung eines solchen Verfahrens verwenden.

6.5
Die Kosten für die Inspektion trägt GO-2B; stellt sich jedoch heraus, dass der Kunde in erheblicher Weise gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen hat, trägt der Kunde die Kosten der Inspektion.

 

 

7.  GEISTIGES EIGENTUM

 

7.1
GO-2B (beziehungsweise der jeweilige Lizenzgeber von GO-2B) ist Inhaberin sämtlicher Rechte, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an den Produkten und Dokumentationen sowie an allen Verbesserungen, Updates, Weiterentwicklungen, Versionen und Änderungen derselben. Der Kunde erhält keine Rechte an den Produkten und/oder Dokumentationen, abgesehen von dem Recht, die Produkte entsprechend dieser Vereinbarung zu nutzen und auf diese zuzugreifen. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden gemäß §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

7.2
Der Kunde wird alle weiteren Handlungen vornehmen und Maßnahmen ergreifen sowie die Ausfertigung aller sonstigen Dokumente veranlassen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um der vorgenannten Rechtezuordnung an GO-2B (beziehungsweise an die Lizenzgeber von GO-2B) vollumfängliche Wirksamkeit zu verleihen.

7.3
GO-2B erklärt sich bereit, den Kunden für alle Kosten und Schadensersatzleistungen (einschließlich Rechtsanwaltskosten) zu entschädigen, wenn Dritte solche Kosten- und Schadensersatzansprüche rechtskräftig gerichtlich zugesprochen werden und diese auf einer Verletzung eines Patents, eines Urheberrechts oder eines Markenrechts durch die Nutzung der Produkte (oder von Teilen derselben) durch den Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Dokumentationen beruhen („Anspruch“). Dies gilt jedoch nur, sofern GO-2B einen solchen Anspruch schuldhaft verursacht hat. Der Kunde muss GO-2B anbieten, die Verteidigung gegen den Anspruch zu übernehmen, und GO-2B kann nach freiem Ermessen entscheiden, die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch zu übernehmen. Sofern GO-2B die Verteidigung übernimmt, ist GO-2B alleine befugt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, die Verteidigung vorzubereiten und vorzutragen oder den Anspruch zu befriedigen.

Diese Ziffer 7.3 findet keine Anwendung, sofern der fragliche Anspruch auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist: i) Besitz oder Verwendung der Produkte (oder eines Teils derselben) in einer nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung (einschließlich der Dokumentationen) entsprechenden Art und Weise, ii) Verwendung der Produkte in Kombination mit sonstiger Hardware oder Drittsoftware oder mit sonstigen Daten oder Workflows, die nicht von GO-2B geliefert oder spezifiziert wurden, iii) GO-2Bs Erfüllung und Umsetzung von Spezifikationen des Kunden, wenn diese Spezifikationen eine Änderung der Produkte durch GO-2B erforderlich gemacht hat oder iv) Verwendung einer nicht aktuellen Version eines Produkts (vorausgesetzt, dem Kunden wurde eine aktuelle Version zur Verfügung gestellt).

7.4
Macht ein Dritter einen Anspruch geltend oder kündigt die Geltendmachung eines Anspruchs an, so bestehen die Verpflichtungen von GO-2B gemäß Ziffer 7.3 nur, wenn folgende Bedingungen vom Kunden eingehalten werden:

(a) der Kunde meldet GO-2B den Anspruch unverzüglich in schriftlicher Form und beschreibt die Art des Anspruchs angemessen detailliert;

(b) der Kunde erkennt ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GO-2B den Anspruch nicht an und trifft auch sonst keine rechtswirksamen Verfügungen über den Anspruch;

(c) der Kunde gewährt GO-2B und ihren Beratern zu angemessenen Zeiten (und nach angemessener Vorankündigung) Zugang zu seinen Betriebsräumen sowie zu seinen Führungskräften, Direktoren, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Vertretern und Beratern, und zu allen relevanten Informationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, um GO-2B und ihre Berater in die Lage zu versetzen, sich angemessen gegen die Ansprüche des Dritten zu verteidigen. GO-2B oder ihre Berater können Kopien der entsprechenden Informationen fertigen; und

(d) der Kunde nimmt alle Handlungen vor, die GO-2B billigerweise verlangt, um den Anspruch zu vermeiden, zu bestreiten, einen Vergleich über diesen zu schließen oder sich gegen diesen zu verteidigen.

7.5
Wird ein Anspruch geltend gemacht oder wird ein solcher nach billigem Ermessen von GO-2B wahrscheinlich geltend gemacht werden, so kann GO-2B nach freiem Ermessen und auf eigene Kosten folgende Maßnahmen ergreifen:

(a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Produkte (oder Teile derselben) weiterhin entsprechend den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen;

(b) die Produkte abändern, so dass diese nicht länger gegen Rechte Dritter verstoßen;

(c) die Produkte durch andere Produkte ersetzen, die nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen; oder

(d) diese Vereinbarung unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und dem Kunden alle von diesem bis zum Datum der Kündigung entrichteten Gebühren gegen Rückgabe der Produkte erstatten (abzüglich einer angemessenen Summe für die Nutzung der Produkte seitens des Kunden bis zum Datum der Kündigung).

7.6
Unbeschadet der sonstigen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen, findet Ziffer 7.3 keine Anwendung, soweit sich ein Anspruch unmittelbar oder mittelbar aus dem Besitz oder der Verwendung von Drittsoftware oder aus einem Verstoß des Kunden gegen einschlägige Lizenzbedingungen eines Dritten ergibt.

 

 

8.  RECHTE IM FALL VON MÄNGELN (GEWÄHRLEISTUNG)

 

8.1
GO-2B stellt dem Kunden die Software in einer im Wesentlichen der Dokumentation entsprechenden Beschaffenheit zur Verfügung. Rechte des Kunden im Fall von Mängeln sind ausgeschlossen, soweit es sich um unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder um nur geringfügige Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit der Software handelt.

8.2
Der Kunde hat die Software unverzüglich nach der Ablieferung auf offenkundige Mängel zu untersuchen und solche Mängel entsprechend § 377 HGB zu rügen.

8.3
Der Kunde hat Mängel schriftlich anzuzeigen, eine umfassende Beschreibung der Fehlersymptome mitzuteilen und, soweit möglich, zum Nachweis der Mängel schriftliche Aufzeichnungen oder sonstige Dokumente, die die Mängel belegen, beizufügen.

8.4
Verlangt der Kunde die Beseitigung eines Mangels, so hat GO-2B das Recht, zwischen einer Beseitigung des Mangels oder einer Ersatzlieferung zu wählen. Die Behebung des Mangels kann auch durch Lieferung oder Installation einer neuen Programmversion, eines Updates, eines Upgrades oder einer Fehlerumgehung erfolgen (vorausgesetzt, es kommt hierdurch nicht zu wesentlichen Einschränkungen der grundlegenden Funktionen der Software zum Nachteil des Kunden).

8.5
Ist die Beseitigung eines Mangels durch GO-2B nach zwei Versuchen innerhalb angemessener Fristen gescheitert, kann der Kunde

(a) im Fall des Erwerbs einer Lizenz nach seiner Wahl von der Vereinbarung zurücktreten (jedoch nur bei wesentlichen Mängeln) oder die Gebühr für die Lizenz mindern, oder

(b) im Fall des Erwerbs eines Abonnements diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft fristlos kündigen.

8.6
Abgesehen von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz (gemeinsam in Ziff. 8 und 9 als „Schadensersatzansprüche” bezeichnet) – die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen – erlöschen die Rechte des Kunden im Fall von Mängeln innerhalb einer Frist von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Softwarelieferung.

8.7
Auf Mängeln beruhende Schadensersatzforderungen unterliegen den Bestimmungen unter Ziffer 9.

 

 

9. HAFTUNG

 

9.1
GO-2B haftet gegenüber dem Kunden für alle Schadensersatzansprüche unbeschränkt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz in Fällen gemäß § 288 Abs. 6 S. 1 BGB sowie in allen anderen Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung.

9.2
GO-2B haftet gegenüber dem Kunden auch bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht); in diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden.

9.3
Erwirbt der Kunde ein Abonnement, so ist die verschuldensunabhängige Haftung von GO-2B gemäß § 536a BGB ausgeschlossen.

9.4
In allen anderen Fällen als den in Ziffer 9.1und 9.2 genannten, ist eine Haftung von GO-2B auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, ungeachtet der Rechtsgrundlage, ausgeschlossen.

9.5
Diese Ziffer 9 stellt keine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden dar.

9.6
Schadensersatzforderungen des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

 

10. DRITTANBIETER

 

10.1
Dem Kunden ist bewusst, dass die Produkte Drittsoftware enthalten oder solche einbeziehen können, deren Qualität und sonstige Eigenschaften der Kontrolle von GO-2B entzogen sind. GO-2B haftet dem Kunden gegenüber nur im Rahmen von Ziffer 9 für Drittsoftware.

10.2
Die Nutzung von Drittsoftware durch den Kunden unterliegt ggf. Lizenzbedingungen desjenigen, der die Drittsoftware zur Verfügung stellt, und der Kunde muss diese Lizenzbedingungen akzeptieren und befolgen, wenn er die Drittsoftware nutzen will.

10.3
Der Kunde hat GO-2B von allen Schäden freizustellen, die GO-2B infolge eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die Lizenzbedingungen für Drittsoftware entstehen. Ein Verstoß gegen Lizenzbedingungen der Drittsoftware stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

10.4
Soweit es die Produkte dem Kunden gegebenenfalls ermöglichen oder erleichtern, auf Inhalte Dritter zuzugreifen und/oder Produkte und/oder Dienstleistungen Dritter zu erwerben, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden. GO-2B übernimmt insoweit keine Verantwortung für die Inhalte der Dritten und/oder für Verträge, die der Kunde mit den Dritten eingeht. Alle über eine Drittwebsite abgeschlossenen Verträge und Transaktionen kommen zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande, ohne Beteiligung von GO-2B. GO-2B rät dem Kunden, sich vor der Nutzung der Website eines Dritten über dessen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu informieren.

 

 

11. GEBÜHREN UND STEUERN

 

11.1
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die in dem Bestellformular angegebenen Gebühren zu zahlen.

11.2
Sofern in dem Bestellformular nicht etwas anderes angegeben ist, gilt:

(a) alle Gebühren werden ab Vertragsbeginn monatlich in Rechnung gestellt, und

(b) alle Gebühren sind vom Kunden innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung an GO-2B zu zahlen.

11.3
GO-2B behält sich das Recht vor, die Gebühren und/oder Preise einmal jährlich mit Wirkung ab dem 1. Januar zu erhöhen. Für den Fall, dass sich zum 01. Januar des Folgejahres die Gebühren und/oder Preise erhöhen, hat der Kunde das Recht, bis zum 31. Dezember des Vorjahres zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

11.4
Leistet der Kunde trotz Fälligkeit keine entsprechende Zahlung, so kann GO-2B (ohne Einschränkung der GO-2B zustehenden sonstigen Rechtsmittel) nach den gesetzlichen Vorgaben Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten und/oder Verzugszinsen verlangen. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu entrichten.

11.5
Die Gebühren verstehen sich ohne Quellensteuer, die gegebenenfalls auf die Zahlungen des Kunden anfällt. Soweit Quellensteuer auf die Zahlungen des Kunden an GO-2B anfällt oder anzunehmen ist, dass diese anfällt, wird der Kunde von sich aus die nach dieser Vereinbarung anfallenden Gebühren um die Quellensteuerbeträge so erhöhen, dass die Nettobeträge, die GO-2B nach Abzug der Quellensteuerbeträge vom Kunden erhält, den Preisen und Preissätzen gemäß dieser Vereinbarung entsprechen. In diesem Fall zieht der Kunde die Quellensteuerbeträge von den entsprechend erhöhten Bruttobeträgen ab und entrichtet die Quellensteuerbeträge direkt an die zuständige staatliche Behörde.

11.6
Für ganz oder teilweise cloudbasierte Software gilt Folgendes: Überschreitet der Kunde bei der Nutzung seines Abonnements zu irgendeinem Zeitpunkt das zwischen den Parteien vereinbarte Speichervolumen, so wird GO-2B dem Kunden die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Gebühren für zusätzliches Speichervolumen in Rechnung stellen, die der Kunde entsprechend entrichten wird.

11.7
Die Gebühren enthalten keine Verkaufs-, Gebrauchs-, Ausübungs-, Vermögens-, Mehrwert-, Import-/Export-, Digital- oder sonstige ähnlichen Steuern oder Abgaben, die gegebenenfalls für die Produkte auf nationaler oder lokaler Ebene festgesetzt werden. Fallen irgendwelche einschlägigen Steuern oder Abgaben an, so wird GO-2B diese in den Rechnungen an den Kunden gesondert ausweisen. Für den Fall, dass GO-2B solche festgesetzten Steuern oder Abgaben unmittelbar entrichten muss, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, GO-2B diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang der entsprechenden Rechnung von GO-2B zurückzuerstatten.

 

 

12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

 

12.1
Alle Vereinbarungen werden mit Vertragsbeginn wirksam. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Mindestlaufzeiten: für Software Abonnements (Software Mietverträge) 12 Monate ab Vertragsbeginn, für Software Nutzungslizenzen (Wartungsverträge) bis zum Ende des auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjahres.  Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vereinbarung automatisch auf unbestimmte Zeit, bis sie nach Maßgabe dieser Ziffer 12 gekündigt wird (die „Laufzeit”).

12.2
Beide Parteien können eine Vereinbarung nach Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Kündigungsfristen: für Software Abonnements (Software Mietverträge) 3 Monate zum Ende eines Monats, für Software Nutzungslizenzen (Wartungsverträge) 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahres.  Der Kunde schuldet die Gebühren bis einschließlich des Monats, in dem die Kündigung wirksam wird.

12.3
Jede der Parteien kann diese Vereinbarung gegenüber der anderen Partei fristlos schriftlich kündigen, wenn die andere Partei wesentlich oder fortlaufend gegen diese Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung einstellt (sofern dies möglich ist). Entrichtet der Kunde einen erheblichen Teil der Gebühren nicht zum jeweiligen Fälligkeitsdatum, so gilt dies als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung im Sinne dieser Ziffer 12.3.

12.4
GO-2B kann diese Vereinbarung fristlos schriftlich kündigen, wenn für den Kunden ein Liquidator, Zwangsverwalter oder Insolvenzverwalter bestellt wird, der Kunde einen Auflösungsbeschluss fasst oder einer entsprechenden Anordnung eines zuständigen Gerichts unterworfen wird, gegen den Kunden ein Insolvenzantragt gestellt wird, der Kunde mit seinen Gläubigern eine Quotenvereinbarung trifft oder eine gleichwertige Maßnahme gegen oder durch den Kunden ergriffen wird (sofern dies nicht für die Zwecke eines kapitalgedeckten, gutgläubigen Unternehmenszusammenschlusses oder einer Umstrukturierung geschieht).

12.5
Unbeschadet Ziffer 12.6 gilt bei einer Kündigung, gleich aus welchem Grund:

(a) alle dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte erlöschen automatisch;

(b) der Kunde hat unverzüglich alle durch diese Vereinbarung autorisierten Handlungen einzustellen;

(c) der Kunde hat die Software und die Dokumentationen unverzüglich und dauerhaft von allen Computern und Servern zu löschen oder zu entfernen, auf denen sie installiert sind, sowie unverzüglich alle in seinem Besitz, in seiner Verwahrung oder unter seiner Kontrolle stehenden Kopien der Software und der Inhalte zu vernichten oder (nach Wahl von GO-2B) an GO-2B zurückzugeben;

(d) der Kunde hat unverzüglich alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen Beträge zu entrichten; dazu gehören alle Gebühren, die bis zu dem und einschließlich des Monats anfallen, in dem die Kündigung wirksam wird;

(e) GO-2B kann angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Kunden daran zu hindern, auf die Produkte zuzugreifen oder diese herunterzuladen, zu installieren oder zu nutzen;

(f) alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder konkludent darauf angelegt sind, auch nach einer Kündigung oder nach Ablauf dieser Vereinbarung wirksam und in Kraft zu bleiben, bleiben vollumfänglich wirksam und in Kraft, und

(g) eine Kündigung berührt nicht die Rechte, Ansprüche, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die diesen bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs entstanden sind; dazu gehört auch das Recht, wegen eines Verstoßes gegen die Vereinbarung Schadensersatz zu verlangen.

12.6
Hat der Kunde eine Lizenz erworben, so erlischt die dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährte Lizenz nur dann, wenn GO-2B die Vereinbarung fristlos kündigt oder von der Vereinbarung zurücktritt.

 

 

13. VERTRAULICHKEIT

 

Jede der Parteien hat während der Laufzeit dieser Vereinbarung und auch danach alle Informationen vertraulicher Art (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Informationen von wirtschaftlichem Wert), die ihr gegebenenfalls von der anderen Partei bekannt gegeben werden und die sich auf diese andere Partei oder die mit ihr Verbundenen Unternehmen beziehen, vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei darf diese vertraulichen Informationen nicht für eigene Zwecke verwenden (sondern nur für die Erfüllung dieser Vereinbarung) und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht gegenüber einem Dritten offenlegen (außer gegenüber Beratern oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder Anforderungen von staatlichen Behörden). Dies gilt nicht, wenn die Informationen öffentlich bekannt werden oder der betreffenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren, und dies nicht auf einer Verletzung dieser Vereinbarung oder einer sonstigen Vertraulichkeitsverpflichtung beruht. Jede Partei hat sich nach besten Kräften darum zu bemühen, die unbefugte Offenlegung von vertraulichen Informationen zu verhindern.

 

 

14. DATENSCHUTZ

 

14.1
Beide Parteien haben alle einschlägigen Datenschutzgesetze (einschl. der DS-GVO) einzuhalten.

14.2
Insbesondere haben die Parteien die Regelungen gem. dieser Ziffer 14 einzuhalten, wobei die gesetzlichen Verpflichtungen unter den Datenschutzgesetzten hierdurch nicht eingeschränkt werden und von den Parteien vollumfänglich zu beachten sind.

14.3
Die Parteien werden folgende Regelungen umsetzen und beachten:

(a) wenn GO-2B bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, fungieren der Kunde als Verantwortlicher und GO-2B als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgesetze;

(b) im Anhang 2 sind der Umfang, die Art und der Zweck der Verarbeitung durch GO-2B, die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten von personenbezogenen Daten und die Kategorien von betroffenen Personen festgelegt, und

(c) GO-2B kann personenbezogene Daten außerhalb des EWR und/oder des Landes, in dem sich der Standort befindet, übermitteln und dort speichern, um ihre Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen.

14.4
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 14.1 hat der Kunde sicherzustellen, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für die Zwecke dieser Vereinbarung im Besitz aller erforderlichen Einwilligungen der jeweiligen betroffenen Personen ist, damit GO-2B die personenbezogenen Daten rechtmäßig für den Kunden verarbeiten, insbesondere verwenden, speichern und übertragen kann.

14.5
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 14.1 hat GO-2B in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Folgendes zu beachten:

(a) GO-2B verarbeitet personenbezogene Daten nur entsprechend den schriftlichen Anweisungen des Kunden, sofern GO-2B nicht aufgrund der in der EU/im EWR oder einem Mitgliedstaat geltenden Gesetze zur anderweitigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten verpflichtet ist;

(b) GO-2B gewährleistet, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingesetzten Personen eine Verschwiegenheitsverpflichtung eingegangen sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;

(c) GO-2B darf personenbezogene Daten nur dann außerhalb des EWR übermitteln, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

(I) es bestehen hinsichtlich der Übermittlung geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten;

(II)  der jeweils betroffenen Person stehen durchsetzbare Rechte und effektive gesetzliche Rechtsmittel im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten zur Verfügung;

(III) GO-2B erfüllt die ihr gemäß den Datenschutzgesetzen obliegenden Verpflichtungen, indem sie für die übermittelten personenbezogenen Daten ein angemessenes Schutzniveau bietet, und

(IV) GO-2B hält sich an ihr vorher in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten vom Kunden übermittelten angemessenen Anweisungen;

(d) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der GO-2B zur Verfügung stehenden Informationen unterstützt GO-2B den Kunden bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen sowie bei der Einhaltung der dem Kunden aufgrund der Datenschutzgesetze obliegenden Verpflichtungen bezüglich Sicherheit, Meldung von Verstößen, Folgenabschätzungen und Rücksprachen mit Aufsichts- und Regulierungsbehörden;

(e) GO-2B informiert den Kunden unverzüglich, wenn ihr Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zur Kenntnis gelangen;

(f) auf schriftliche Anweisung des Kunden löscht GO-2B bei Beendigung der Vereinbarung die personenbezogenen Daten oder gibt diese mitsamt allen Kopien an den Kunden zurück, sofern GO-2B nicht aufgrund der in der EU/im EWR oder einem Mitgliedstaat geltenden Gesetze zur Aufbewahrung der personenbezogenen Daten verpflichtet ist, und

(g) GO-2B führt zum Nachweis der Einhaltung dieser Ziffer 14 vollständige und genaue Aufzeichnungen und Unterlagen, und stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung belegen; dies umfasst auch, ggf. Prüfungen und/oder Inspektionen zu gestatten und den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn eine Anweisung nach Auffassung von GO-2B gegen die Datenschutzgesetze verstößt.

14.6
Beide Parteien haben sicherzustellen, dass sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen implementiert haben, um eine unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den zufälligen Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung personenbezogener Daten zu verhindern. Diese Maßnahmen haben sich an dem potenziellen Schaden auszurichten, der angesichts der Art der zu schützenden Daten durch eine unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten oder den zufälligen Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung personenbezogener Daten entstehen könnte. Dabei sind der Stand der technischen Entwicklung und die Implementierungskosten zu berücksichtigen (diese Maßnahmen können gegebenenfalls die Pseudonymisierung und Verschlüsselung der personenbezogenen Daten, sowie die Sicherung der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit und der Resilienz der Systeme und Services der entsprechenden Partei umfassen). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der personenbezogenen Daten nach einem Zwischenfall zeitnah wiederhergestellt werden können. Auch eine regelmäßige Abschätzung und Bewertung der Effektivität der von der entsprechenden Partei implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen kommen diesbezüglich in Frage.

14.7
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass GO-2B im Rahmen dieser Vereinbarung einen Dritten als Auftragsverarbeiter für die personenbezogenen Daten einsetzt, wenn GO-2B den Kunden vorher hierüber informiert hat und dem Kunden ausreichend Gelegenheit gegeben hat, innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen zu widersprechen. GO-2B bestätigt, dass mit den als Auftragsverarbeiter engagierten Dritten eine schriftliche Regelung getroffen wird, die den Anforderungen der Datenschutzgesetze genügt. Im Innenverhältnis zwischen dem Kunden und GO-2B bleibt GO-2B vollumfänglich für alle Handlungen und Unterlassungen der von GO-2B gemäß dieser Ziffer 14.7 beauftragten Dritten als Auftragsverarbeiter verantwortlich.

14.8
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 17 erklärt sich der Kunde damit einverstanden, wenn nötig mit GO-2B über eine Ersetzung dieser Ziffer 14 durch eine einschlägige Standardvertragsklausel im Sinne von Art. 28(7) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) oder eine ähnliche Regelung, die Teil eines anwendbaren Zertifizierungssystems bildet, zu verhandeln.

 

 

15. NUTZUNGSDATEN

 

15.1
Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass GO-2B die Software und sonstige Softwaretools (einschließlich Cookies) verwendet, um Daten darüber zu erheben, wie der Kunde und die Autorisierten Benutzer die Produkte nutzen („Nutzungsdaten”). Zu den Nutzungsdaten gehören beispielsweise:

(a) statistische Daten über die Nutzung der Produkte durch den Kunden, und

(b) anonymisierte Versionen von Designs, Projekten, verwendeten Katalogen und sonstigen Geschäftsunterlagen,

wobei hierfür sämtliche Daten, die durch die Nutzung der Produkte seitens des Kunden entstehen, von GO-2B erhoben werden können.

15.2
Der Kunde erteilt GO-2B hiermit seine Zustimmung zur Speicherung, Aufbewahrung, Verarbeitung und Verwendung der Nutzungsdaten, um (1) Verletzungen der Netzwerksicherheit, der gesetzlichen Bestimmungen oder dieser Vereinbarung festzustellen und zu verhindern, (2) Kapazitätsplanungen vorzunehmen und die Produkte sowie sonstige aktuelle oder künftige Produkte und Services zu betreiben und zu verbessern, und (3) die Software zu personalisieren, Feedback einzuholen und die Software sowie sonstige aktuelle oder künftige Produkte und Services zu vermarkten.

15.3
Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass GO-2B sich im Hinblick auf die Nutzungsdaten jederzeit an die Datenschutzgesetze und die ihr gemäß Ziffer 14 obliegenden Verpflichtungen halten wird.

 

 

16. EXPORT

 

16.1
Keine Partei darf die im Rahmen dieser Vereinbarung von der anderen Partei erhaltenen technischen Daten (oder sonstigen Produkte, einschließlich Software, die solche Daten enthalten) unmittelbar oder mittelbar unter Verstoß gegen einschlägige Gesetze oder Verordnungen, beispielsweise Exportgesetze und -verordnungen der USA, („Exportkontrollgesetze”) in ein Land exportieren, wenn für den Export eine Exportgenehmigung durch eine staatliche Stelle erforderlich ist (z.B. weil das Land auf einer Embargoliste steht) und die jeweilige Partei eine solche Exportgenehmigung nicht zuvor eingeholt hat.

16.2
Jede Partei verpflichtet sich:

(a) einem Dritten, dem gegenüber sie solche Daten offenlegt oder an den sie Produkte weitergibt, vertraglich eine Verpflichtung aufzuerlegen, die den oben dargelegten Bestimmungen entspricht, und

(b) die andere Partei auf Verlangen und gegen Erstattung angemessener Kosten der anderen Partei bei der Einhaltung von Verpflichtungen aus den Exportkontrollgesetzen zu unterstützen.

 

 

17. ÄNDERUNGEN

 

GO-2B kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer schriftlichen Vorankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen ändern. Setzt der Kunde nach dem Zugang einer solchen Mitteilung seine Nutzung der Produkte fort, so gilt dies als Annahme der geänderten Geschäftsbedingungen seitens des Kunden. Will der Kunde die geänderten Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren, so hat er GO-2B unverzüglich darüber zu informieren, dass er die geänderten Geschäftsbedingungen nicht annimmt und den Zugriff auf und die Nutzung der Produkte einzustellen. Nach einer solchen Mitteilung durch den Kunden wird GO-2B mit dem Kunden besprechen, ob alternative Regelungen getroffen werden können, die die Interessen der Parteien wahren. Kommen solche Regelungen nicht zustande, kann GO-2B diese Vereinbarung gegenüber dem Kunden (nach billigem Ermessen) kündigen.

 

 

18. HÖHERE GEWALT

 

GO-2B haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Pflichtverletzungen, wenn diese auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die der Kontrolle von GO-2B entzogen sind. Unter solchen Umständen sind die betroffenen Verpflichtungen von GO-2B gemäß dieser Vereinbarung ausgesetzt, und der Zeitraum für die Erfüllung der GO-2B obliegenden Verpflichtungen wird um die Zeit verlängert, die das ihrer Kontrolle entzogene Ereignis andauert.

 

 

19. ABTRETUNG

 

19.1
Der Kunde kann seine Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von GO-2B weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, unterlizenzieren, erneuern, belasten oder in sonstiger Weise veräußern. § 354a HGB bleibt unberührt.

19.2
GO-2B kann ihre Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung jederzeit ganz oder teilweise abtreten, übertragen, unterlizenzieren, erneuern, belasten oder in sonstiger Weise veräußern.

19.3
Unbeschadet der Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung kann GO-2B alle in ihrem Besitz befindlichen Informationen, die sich auf diese Vereinbarung, den Vertragsgegenstand, die diesbezüglichen Verhandlungen und die andere Vertragspartei beziehen, gegenüber einem potenziellen Zessionar offenlegen, soweit eine solche Offenlegung für die Zwecke der vorgesehenen Abtretung angemessen ist.

 

 

20. ÄNDERUNGEN DIESER VEREINBARUNG, MITTEILUNGEN

 

20.1
Unbeschadet der Ziffer 17 müssen Änderungen dieser Vereinbarung, einschließlich Änderungen dieser Ziffer 20.1, von den Parteien mindestens in Textform vereinbart werden.

20.2
Alle Mitteilungen an den Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind per E-Mail an die in dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse des Kunden zu richten. Alle Mitteilungen an GO-2B im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind per E-Mail an die in dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse von GO-2B zu richten.

20.3
Mitteilungen gelten als zum Zeitpunkt der Übermittlung zugestellt; sofern eine Übertragung außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt, gilt die Mitteilung als zum Zeitpunkt des Beginns der nachfolgenden Geschäftszeit der jeweiligen Partei zugestellt.

20.4
Erfordert eine Regelung dieser Vereinbarung, dass Mitteilungen in Schriftform erfolgen, so kann dies durch Übersendung einer E-Mail gemäß dieser Ziffer 20 erfüllt werden.

 

21. DRITTE

 

Dritte sind und werden nicht Parteien dieser Vereinbarung und können keine Rechte oder Ansprüche aus dieser Vereinbarung herleiten.

 

 

22. GESAMTE VEREINBARUNG

 

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung zwischen GO-2B und dem Kunden dar und tritt an die Stelle aller früheren, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusagen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Abmachungen der Parteien in Bezug auf die Produkte und hebt diese auf.

 

 

23. ALTVERTRÄGE / LEGACY-VERTRÄGE

 

Für den Fall, dass zwischen GO-2B (oder einem mit GO-2B Verbundenen Unternehmen) und dem Kunden (oder einem mit dem Kunden Verbundenen Unternehmen) Verträge bestehen, die bereits vor Vertragsbeginn abgeschlossen wurden (Altverträge / Legacy-Verträge), und die sich auf Produkte oder Services beziehen, welche den Produkten ähneln, vereinbaren GO-2B und der Kunde (gegebenenfalls im Namen ihrer jeweiligen Verbundenen Unternehmen und unter Versicherung der Befugnis, diese zu vertreten), dass diese Geschäftsbedingungen die früheren Bedingungen der „Altverträge / Legacy-Verträge“ ab dem Vertragsbeginn ersetzen.

 

 

24. KEINE EXKLUSIVITÄT

 

Vorbehaltlich Ziffer 3.5 hindert diese Vereinbarung keine der Parteien daran, mit Dritten ähnliche Vereinbarungen zu treffen oder selbständig Dokumentationen, Produkte und/oder Services zu entwickeln, zu verwenden, zu verkaufen oder zu lizenzieren, die denjenigen ähneln, die gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

25. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Sollte eine der Bestimmungen oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt eine solche Bestimmung oder ein solcher Teil als gestrichen, ohne dass dies die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung insgesamt berührt. Soweit möglich, ist eine solche Bestimmung oder ein solcher Teil durch eine rechtmäßige Bestimmung zu ersetzen, die den Willen der Parteien so gut wie möglich nachkommt.

 

 

26. KEINE PARTNERSCHAFT

 

Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder Gesellschaft zwischen den Parteien zu begründen und begründet eine solche auch nicht. Keine Partei ist befugt, als Vertreterin der anderen Partei zu handeln, und keine Partei hat das Recht, namens oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei auf sonstige Weise rechtsgeschäftlich zu verpflichten (beispielsweise durch Zusicherungen oder Gewährleistungen, die Übernahme von Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten oder die Ausübung von Rechten oder Befugnissen gegenüber Dritten).

 

 

27. KEIN VERZICHT

 

Übt eine Partei ein ihr gemäß dieser Vereinbarung oder von Gesetzes wegen zustehendes Recht oder ein Rechtsmittel nicht oder erst verspätet aus, so stellt dies keinen Verzicht auf ein solches Recht oder Rechtsmittel dar; der jeweiligen Partei ist es nicht verwehrt, später das entsprechende oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, und sie unterliegt diesbezüglich keinen Einschränkungen. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder eines Rechtsmittels hindert eine Partei nicht daran, dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel zu einem späteren Zeitpunkt vollständig auszuüben, und sie unterliegt diesbezüglich keinen Einschränkungen.

 

 

28. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 

28.1
Diese Vereinbarung sowie alle mit der Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten oder Ansprüche (egal aus welchem Rechtsgrund) unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind diesem Recht gemäß auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

28.2
Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, sind die Gerichte von Rimbach, Deutschland, für die Beilegung aller sich in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ausschließlich zuständig.

Diese Vereinbarung wird zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns abgeschlossen.

 

 

ANHANG 1

AUSGESCHLOSSENE SOFTWARE

 

1. SoftTech
2. 3CAD

 

 

 

ANHANG 2

VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

 

 

  1. Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

GO-2B verarbeitet personenbezogene Daten ab dem Vertragsbeginn bis zum Ablauf oder der wirksamen Kündigung dieser Vereinbarung nach Maßgabe dieser Vereinbarung.

GO-2B verarbeitet personenbezogene Daten für folgende Zwecke:

  • um Leistungen an den Kunden zu erbringen (wie beispielsweise unter anderem Updates und Troubleshooting);
  • um Kundendienst zu leisten.
  1. Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten:

GO-2B verarbeitet die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten:

  • Namen;
  • E-Mail-Adressen;
  • Telefonnummern und
  • Postanschriften.
  1. Betroffene Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden:
  • Kunden, Mitarbeiter von Kunden und Endverbraucher.

 

 

 

Geschäftsbedingungen der GO-2B, Version 1.1 (Stand: 01. August 2021)